Zahnzusatzversicherungen
Was ist bei Abschluß einer Zahnzusatzversicherung zu beachten?
Die Berechnungsgrundlage
Sie kennen es vielleicht aus der Werbung: "Wir verdoppeln Ihren Zuschuß". Es wird mit der 100% - Marke geworben, weil es das, was es von der Kasse gibt, noch einmal von der Zusatzversicherung gibt, also 100%.
Wichtig ist jedoch, dass sich die Leistung der Zusatzversicherung auf den Rechnungsbetrag bezieht und nicht auf die Leistung der Kasse oder auf das, was nach der Leistung der Kasse übrig bleibt.
Die versicherten Leistungen
Man muß wissen, was versichert ist bzw. was man versichern möchte.
In aller Regel sind dies:
- Zahnersatz
(Kronen, Brücken, Implantate usw.) - Inlays
(bis zu zweiflächige Füllungen)
Versichert sein kann aber noch mehr, wie zum Beispiel:
- Füllungen
- Prophylaxe
- Wurzelbehandlungen
- Kieferorthopädie
Wichtig ist, dass man sich bei Abschluß im Klaren darüber ist, was man genau absichern und welchen Betrag man dafür aufwenden möchte.
Weitere wichtige Punkte:
- Abrechnung der Laborarbeiten (BEL oder ortsübliche Preise)
- Höhe des Arzthonorares
(2,3- oder bis zum 3,5 fachen Satz der GOZ) - Zahnstaffeln, also Summenbegrenzungen