Auslandsreisekrankenversicherung
Bei Erkrankungen im Ausland wird man in aller Regel wie ein Privatversicherter behandelt. Vor den Kosten schützt eine Auslandsreisekranken-
versicherung.
Worauf muß ich generell bei Reiseversicherungen achten?
- Ist die Reise beruflich oder privat bedingt bzw. macht der Versicherer da einen Unterschied?
- medizinisch notwendiger Rücktransport
- Leistungsausschlüsse für Zahnleistungen
- Selbstbeteiligungen
- Wartezeiten
- Versicherungsschutz gilt nie für Behandlungen, die schon vor Reiseantritt abzusehen oder gar geplant waren, also immer nur für unvorhergesehene Behandlungen.
Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es zum Beispiel bei der LKH als
- Versicherung für eine einzelne Reise bis zu maximal 42 Tagen
- Versicherung für beliebig viele Reisen bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres (Jahrespolice)
Selbstbeteiligung pro Person und Reise: EUR 50,-
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung !
List & Meier Versicherungsmakler | Schenefelder Landstraße 50 | 25421 Pinneberg | Tel. 04101-51 42 80 | maklermeier@aol.com